Beste neue Wettanbieter 2026: Wer in Österreich wirklich mitspielt

Updated Oktober 2026
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Ein hell erleuchtetes Ladenlokal ohne Beschriftung an einer Straßenecke bei Dämmerung, das Rollo ist halb geöffnet, niemand ist zu sehen.

Stand: Oktober 29, 2026 | Geprüft gegen die NÖ Wettgesetz-Bewilligungen und die Wetteinsatz-Gebühr nach § 33 TP 17 GebG.

Tipico schloss die Übernahme von Admiral Österreich (Atlas Group GmbH) von Novomatic Anfang September 2025 ab und muss 20 Wettshops in Österreich verkaufen.

Wer im Sportwetten-Markt Österreichs 2026 einsteigen will, stößt auf eine Besonderheit: Es gibt keine bundesweite Lizenz und keine zentrale Liste. Jedes Bundesland vergibt seine eigene Bewilligung, eine Malta- oder Curaçao-Lizenz ersetzt sie nicht, und ein Anbieter ohne österreichische Bewilligung ist weder automatisch legal noch automatisch illegal. Der vorliegende Marktüberblick hilft dabei, neue Wettanbieter nach genau diesem Kriterium einzuschätzen, erläutert die Bedeutung der Wettgebühr von 5 Prozent seit April 2025 und rechnet durch, was ein Willkommensangebot tatsächlich kostet, wenn man es bis zur Auszahlung nutzt.

Was sich am Markt 2026 verändert hat

Das auffälligste Ereignis war die Tipico-Übernahme von Admiral Österreich im September 2025: Tipico übernahm die Atlas Group GmbH von Novomatic und musste 20 Wettshops in Österreich verkaufen, damit die Bundeswettbewerbsbehörde unter Auflagen genehmigte. Die verbleibenden Shops laufen seither unter der Marke Admiral, Tipico tritt als Technologiepartner auf. Im April 2026 folgte der nächste Schritt: Die Banijay Group übernahm die Tipico Group, hält zunächst 65 Prozent an der gemeinsamen Banijay Gaming mit Betclic, geplant sind mindestens 72 Prozent. Mate Bacic, bis dahin CEO von Tipico Austria und Admiral Austria, führt Tipico als CEO. Banijay nennt Deutschland, Frankreich, Portugal, Österreich, Polen und die Elfenbeinküste als Märkte.

Ein Fußball liegt auf einem Rasenplatz, im Hintergrund eine ferne Tribüne im Morgendunst, Tau glänzt im Gras.
tipp3 nimmt Wetten über rund 3300 Trafiken und Annahmestellen, über die Trafik-App und online an; die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet.

Im Juni 2025 hat Merkur seine österreichische Sportwetten-Sparte von Cashpoint auf Merkur Bets umbenannt. Cashpoint war 1996 in Gerasdorf bei Wien gegründet worden; der Marktauftritt ist neu, das Unternehmen dahinter nicht. Anderswo sind die Markteintritte tatsächlich neu, etwa Spin­sino, das als mexikanisches Angebot startete und seinen österreichischen Auftritt erst aufbauen muss. Bei Sportwetten-Anbietern trennt sich also 2026 sauberer als in früheren Jahren: ein Marktauftritt ist das eine, eine österreichische Bewilligung das andere.

Die Wetteinsatz-Gebühr wurde mit 1. April 2025 von 2 auf 5 Prozent erhöht. tipp3, einer der beiden Anbieter mit Niederösterreich-Bewilligung, gibt an, die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst zu tragen, bei gewonnenen werden 5 Prozent vom Gewinn abgezogen. Das ist die offene Bauart: Wie ein Anbieter die 5 Prozent weitergibt, ist seine Sache; sie kann im Gewinn stecken, in der Quote oder im Eigenanteil des Hauses. Sehen kann man es nur im Kleingedruckten.

Neue Wettanbieter, neue Namen: Markteintritte im Auge behalten

Ein „neuer Wettanbieter“ verdient den Begriff selten allein durch ein Logo und einen Werbespot. Was sich prüfen lässt, ist immer dieselbe Reihe: Wer betreibt das Angebot, in welchem Land ist der Betreiber registriert, hält er eine österreichische Bewilligung, und ist die Geldsicherung im Konkursfall erkennbar? Dass die Betreiberfirma im Impressum steht, ist nach österreichischem Recht Pflicht, und ein Anbieter ohne klares Impressum ist kein Kandidat für ein Wettkonto.

Ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Schreibtisch neben einer Tasse, Blick schräg von oben.
Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten über Portal und App ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung.

Gründungsjahr und Gründungsort verraten mehr als Werbeversprechen. bet-at-home wurde im Dezember 1999 in Wels gegründet und ging im März 2000 online, der heutige Sitz der AG ist Düsseldorf, die internationalen Lizenzen hält die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Malta. Interwetten wurde im September 1990 in Wien gegründet, die Malta-Lizenzen laufen über die Interwetten Gaming Ltd. Beide Marken sind in Österreich fest etabliert, beide haben keine österreichische Bewilligung im Sinne der Landgesetze. Lottoland Limited sitzt in Gibraltar, wurde im Mai 2013 von David Rosen gegründet und ist primär Lotterien, nicht Sportwetten. 888sport gehört zur Evoke plc mit Sitz in Gibraltar und Londoner Börsennotierung (Kürzel EVOK). Wer hier ein Konto eröffnet, betritt kein österreichisch bewilligtes Angebot, auch wenn die Seite auf Deutsch erreichbar ist.

Markteintritt ist schnell angekündigt, ein Markteintritt im Markt bewährt sich erst. Eine österreichische Bewilligung ist für die meisten neuen Marken nicht etabliert, und wo das eigene Impressum die Bewilligung nennt, lohnt der Blick auf das Aktenzeichen und das Datum. Niederösterreich vergibt unter dem NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020) Bescheide mit Aktenzeichen wie IVW1-Wett-47/001-2020. Tirol vergibt nach dem Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz mit Aktenzeichen wie IIa.10.065/144-0. Was eine renommierte Marke von einer zweifelhaften unterscheidet, ist selten das Werbebudget, sondern die Tatsache, dass die Bewilligungsbehörde namentlich auf der Seite steht.

Wie eine Bewilligung in Österreich entsteht – und warum sie nichts mit Malta zu tun hat

Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinn des Glücksspielgesetzes (GSpG). Der Verwaltungsgerichtshof hat das im Erkenntnis vom 2. Juli 2015 (Ro 2015/16/0019) festgehalten: Die klassische Sportwette ist ein Geschicklichkeitsspiel und fällt aus dem GSpG heraus. Damit gibt es keine Bundeslizenz, keinen Bundesregulator und keine Bundesliste für Buchmacher. Wer in Österreich Sportwetten anbieten will, braucht eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes; jedes Land hat ein eigenes Wettgesetz und eine eigene Behörde.

In Niederösterreich ist das die NÖ Landesregierung auf Grundlage des NÖ Wettgesetzes vom 27. Mai 2020 (LGBl. Nr. 58/2020). tipp3 nennt im Impressum einen Bescheid vom 10. Dezember 2020 mit der Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020 als Rechtsgrundlage für Portal und App. win2day gibt in der Wettordnung dieselbe Aktenzahl als Bewilligung für seine Sportwetten an, mit dem Hinweis, dass das Angebot daher weder dem Glücksspielgesetz unterliegt noch der Aufsicht des BMF oder Finanzamts Österreich. Wichtig ist die Unterscheidung: win2days Lotterie- und Casinoangebot läuft unter einer eigenen bundesweiten Konzession nach dem GSpG, die Sportwetten sind eine andere Sache und nach dem NÖ Wettgesetz bewilligt. Beide Regime sollte man auseinanderhalten.

Wien hat das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016), Oberösterreich das Oö. Wettgesetz, Tirol das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Vierklee nennt im Impressum eine Buchmacherlizenz mit der Nummer IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung. Adm­iral nennt im eigenen Auftritt eine Bewilligung der OÖ Landesregierung. Starsportwetten beschreibt in der Google-Play-Beschreibung der App einen Bescheid vom 8. März 2022 an die Starbet24 GmbH als „behördlich bewilligter Sportwettenanbieter“, nennt aber weder Bundesland noch Bescheidnummer. Merkur Bets veröffentlicht das Land und den Bescheid nicht. Wenn das eigene Impressum dazu schweigt, kann der Leser die Bewilligung nicht eigenständig nachvollziehen.

Online-Wetten sind über die Wettgesetze mitgemeint, denn das VwGH-Erkenntnis vom 9. April 2026 (Ra 2025/02/0037) hat für Oberösterreich klargestellt: Die Bewilligungspflicht hängt am Ort der Datenbereitstellung, also am Serverstandort des Anbieters. Wer seine Server in Oberösterreich betreibt, braucht eine oberösterreichische Bewilligung. Wer sie außerhalb betreibt, fällt formal nicht unter das Oö. Wettgesetz. Genau hier liegt der Kern der Grauzone: Viele ausländische Anbieter haben ihre Server bewusst nicht in Österreich und sind daher formal nicht bewilligungspflichtig, aber auch nicht bewilligt. Das ist weder legal noch illegal – es ist eine offene Rechtsfrage, über die Landespolitiker und Gerichte streiten.

Livewetten sind in manchen Bundesländern enger geregelt als in anderen. Wien erlaubt Livewetten nur auf Teilergebnisse oder das Endergebnis, Oberösterreich nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse oder auf „Wer schießt das nächste Tor?“. Welche Live-Wetten in Niederösterreich aktuell erlaubt sind, ist nicht abschließend dokumentiert. Einsatzlimits sind ebenso unterschiedlich: 500 Euro pro Wette in Oberösterreich und Niederösterreich, 50 Euro pro Wette an terminal­basierten Annahmestellen ohne Schalter in Wien. Eine bundesweit einheitliche Einsatzobergrenze gibt es nicht.

Zahlen, die jeder Wettkunde kennen sollte

Die Wetteinsatz-Gebühr nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG, geändert durch BGBl. I Nr. 7/2025, beträgt seit 1. April 2025 5 Prozent. Davor lag sie seit 1. Oktober 2005 bei 2 Prozent. Die Gebühr schuldet, wer die Wette gewerbsmäßig abschließt oder vermittelt, also der Anbieter, nicht der Wettkunde. Wenn Sie als Spieler die Rechnung sehen, dann ist die Frage nicht, ob Sie zahlen, sondern ob der Anbieter die 5 Prozent auf die Quote geschlagen hat, vom Gewinn abzieht oder aus seiner Marge trägt. tipp3 macht es offen: Bei verlorenen Wetten trägt das Haus die Gebühr, bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Das ist die eine Form der Weitergabe. Wie die anderen österreichischen Bewilligungs­inhaber das handhaben, ist nicht abschließend dokumentiert.

Anzeige und Werbung haben keine eigene Bundesregel für Sportwetten. Die Landesgesetze verlangen einen verantwortungsvollen Standard; Wien regelt das in § 18 Abs. 4 des Wiener Wettengesetzes. Bundesweite Werbeverbote oder Zeitfenster für Sportwettenwerbung wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Wer morgens um sechs oder spätabends eine Sportwettenwerbung sieht, hat es mit dem Marketing des Anbieters zu tun, nicht mit einem Gesetzesverstoß.

Sperren und Limits sind ebenfalls Landessache und operatorspezifisch. Es gibt keine bundesweite Sperrdatei und keine zentrale Limitdatenbank für Sportwetten. Oppositionsmotionen in der Steiermark und in Niederösterreich aus dem Jahr 2025 fordern eine solche Limitdatei, beschlossen ist nichts. Die Glücksspielreform 2026, die im Stand 14. Oktober 2026 noch als Begutachtungsentwurf vorliegt, sieht ein Sperrregister und ein Limitregister vor – beides für Glücksspiel nach dem GSpG, nicht für Sportwetten. Solange die Reform nicht in Kraft ist, hat der Wettkunde bei einem neuen Wettanbieter keinen zentralen Anker für Selbstsperre oder Einsatzlimits. Was bei einem Anbieter gesetzt wird, gilt nicht automatisch bei einem anderen.

Spielerschutz: was neue Anbieter können – und was nicht erlassen ist

Der GSpG-Spielerschutz greift bei Sportwetten formal nicht. Der Schutz, den der Wettkunde bei einem österreichisch bewilligten Anbieter hat, kommt aus dem jeweiligen Landesgesetz und aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Alter 18 ist Standard und wird von den Bewilligungs­inhabern auch so kommuniziert. Bei tipp3 sind die eigenen Sperren konkret: eine Spielpause für 1, 3 oder 6 Monate, das Guthaben bleibt im Konto; eine Selbstsperre für 1, 2 oder 3 Jahre, das Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen. Beide Sperren sind nach dem Start nicht aufhebbar.

win2day hat für seine Sportwetten ein Einzahlungslimit: bis 26 Jahre maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Das ist ein expliziter Anbieter­standard und kein Gesetz; bei einem anderen Anbieter kann die Schwelle niedriger, höher oder ganz anders gesetzt sein. Wer einmal ein Limit gesetzt hat, hebt es nicht spontan auf. Wer ohne Limit spielen will, akzeptiert das auch.

Hilfe bei problematischem Spielverhalten bietet die Stelle Playsponsible.at. Sie ist die zentrale österreichische Anlaufstelle und steht allen offen, unabhängig davon, ob das Konto bei einem Land-bewilligten oder einem ausländischen Anbieter läuft. Wer sich bei einem Anbieter sperren lässt, sollte das immer auch beim Spielerschutz melden, damit eine künftige Spielsucht von einer eigenen Sperre nicht überlistet wird.

Boni und Gratiswetten: warum das Kleingedruckte der eigentliche Preis ist

Ein Willkommensangebot sieht im Marketing oft nach geschenktem Geld aus. Es ist nie geschenkt. Jeder Anbieter hängt Bedingungen an die Auszahlung: einen Umsatz­multiplikator, eine Mindestquote, eine Frist, oft eine Wettart-Einschränkung und ein maximales Auszahlungs­limit auf den Bonusgewinn. Was übrig bleibt, wenn der Wettkunde alle Bedingungen abgearbeitet hat, hängt von der Marge des Marktes ab, an dem er den Umsatz macht.

Nehmen wir die Standardformel: Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, ist der mittlere Wert gleich dem Einsatz mal (Quote minus 1) geteilt durch Quote mal Auszahlungs­quote des Marktes. Bei einer typischen 10-€-Gratiswette auf ein Favoritenspiel mit Quote 1,50 und einer Auszahlungs­quote des Marktes von 95 Prozent ergibt das rund 3,17 €. Das ist der Betrag, der im Mittel über viele solcher Wetten als Gewinn aus der Gratiswette bleibt. Wer einmal eine 10-€-Gratiswette nimmt und damit 30 € gewinnt, hat nicht 30 € „geschenkt“ bekommen, sondern im Mittel 3,17 € aus einem Marketinginstrument eingestrichen, dessen Auszahlung an Bedingungen geknüpft ist.

Bei einem Einzahlungsbonus wird der erwartete Kostenfaktor deutlicher. Wer einen 100-€-Bonus mit 5-fachem Umsatz und einer Mindestquote von 1,80 hat, muss 500 € an qualifizierenden Wetten setzen. Die müssen jeweils bei 1,80 oder höher liegen, sonst zählen sie nicht zum Umsatz. Bei einer typischen Markt­marge von 5 Prozent sind das im Mittel 25 € erwarteter Verlust durch die Marge allein, bevor man den Bonus überhaupt auszahlen kann. Addiert man die Zeit, die Frist der Aktion und den Stress, alle Bedingungen sauber zu halten, relativiert sich der 100-€-Bonus. Es ist nicht der Bonus, der zählt, sondern die Frage, wie viele qualifizierende Wetten Sie riskieren müssen und zu welchem Preis.

Vorsicht bei Wettversprechen wie „risikofrei“, „best quote“ oder „gratis“: Was nichts kostet, hat keinen Umsatz. Was die „best quote“ garantiert, gilt nur für die beworbene Einzelwette und nicht für Kombiwetten. Was „100 % Bonus“ heißt, kann an einer Mindestquote von 2,00 hängen, die nur Top-Ligen erreichen. Sehen Sie sich die Wettbedingungen vor der Einzahlung an, nicht erst, wenn Sie auszahlen wollen.

Zahlungsmethoden und Auszahlungs­geschwindigkeit bei neuen Anbietern

Die Zahlungsabwicklung lässt sich an drei Punkten messen: angebotene Methoden, anfallende Gebühren und Dauer der Auszahlung. Neue Wettanbieter werben gern mit E-Wallets, Kreditkarten und Überweisung – wer aber die AGB genau liest, sieht, dass manche Wallets nur für Einzahlungen freigeschaltet sind, nicht für Auszahlungen. Wer mit MuchBetter einzahlt und dann versucht, auf das gleiche Wallet auszahlen zu lassen, kann auf eine Bank­rücküberweisung verwiesen werden, die drei bis fünf Werktage braucht.

Die Wettgebühr von 5 Prozent trifft die Branche erst seit April 2025 mit voller Wucht. Die Anbieter reagieren unterschiedlich: Manche senken die Quoten marginal, manche glätten die Auszahlung, manche tragen die Gebühr bei kleinen Wetten selbst. Was das für den Wettkunden im Einzelfall heißt, ist nicht pauschal zu beantworten, sondern nur im Vergleich der Quoten zweier Anbieter auf dasselbe Spiel. Genau das ist der Grund, warum ein Quotenvergleich auch dann sinnvoll bleibt, wenn man glaubt, schon den richtigen Anbieter gefunden zu haben.

Zahlungs­blockaden sind in der österreichischen Gesetzeslage nicht etabliert. Was die Glücksspielreform 2026 vorsieht, ist ein Sperrregister und ein Limitregister für Glücksspiele – nicht für Sportwetten. Eine Zahlungs­sperre als Werkzeug gegen Problem­spielverhalten gibt es im Sportwetten­bereich derzeit nicht. Wenn ein Anbieter die Zahlungsmethoden­liste einschränkt, dann aus eigenem Hausrecht, nicht aus einer österreichischen Vorschrift.

Die Top 10 im Überblick: Wer eine Bewilligung hat und wer nicht

Die folgende Übersicht ordnet die zehn in dieser Auswahl betrachteten Marken nach österreichischer Bewilligung. Die ersten sechs sind nach Kenntnis der Redaktion mit einer Bewilligung eines Bundeslandes ausgestattet, die letzten vier tragen keine österreichische Bewilligung und sind ausdrücklich als solche markiert. Ein Anbieter ohne österreichische Bewilligung ist weder automatisch seriös noch automatisch unseriös – die Frage ist, wo die Bewilligung situiert ist und welcher Aufsicht der Anbieter unterliegt.

Marke Österreichische Bewilligung Bewilligungs­behörde oder bekannte Lizenz Betreiber
tipp3 Bewilligung NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz, Bescheid 10.12.2020) Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H.
win2day Bewilligung (nur Sportwetten) NÖ Landesregierung (NÖ Wettgesetz, Bescheid 10.12.2020) Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH
Starsportwetten Bewilligung Bewilligung lt. Google-Play-Eintrag 8.3.2022, Bundesland nicht veröffentlicht Star Sportwetten GmbH
Admiral Bewilligung OÖ Landesregierung (Oö. Wettgesetz) ADMIRAL Sportwetten GmbH
Vierklee Bewilligung Tiroler Landesregierung (Buchmacher­lizenz IIa.10.065/144-0) Vierklee Wettbüro GmbH
Merkur Bets Bewilligung Bewilligung vorhanden, Land/Behörde nicht veröffentlicht nicht veröffentlicht
Lottoland ohne österreichische Bewilligung Malta Gaming Authority Lottoland Limited (Gibraltar)
bet-at-home ohne österreichische Bewilligung Malta Gaming Authority Bet-at-home.com Holding Ltd. (Mosta, Malta)
Spinsino ohne österreichische Bewilligung Curaçao Gaming Authority nicht österreichisch ausgerichtet
888sport ohne österreichische Bewilligung Gibraltar (Evoke plc) Evoke plc

Die Tabelle trennt die Bewilligungs­inhaber sauber von den Marken ohne österreichische Bewilligung. Wer in Österreich spielen will, hat damit die Grund­einteilung: Eine Bewilligung eines Bundeslandes oder eine andere Konzession, die in einem anderen Land gilt. Die österreichischen Wettgesetze verbieten Anbietern ohne Bewilligung weder in jedem Fall den Marktzugang noch erlauben sie ihn pauschal; es ist eine offene Rechts­lage, die unter anderem vom VwGH geprägt wird.

Die zehn Anbieter im Detail

Was ein Anbieter kann und wofür er steht, entscheidet sich an drei Stellen: wer ihn betreibt, welche Bewilligung er vorweisen kann und wie sein Angebot im Alltag funktioniert. Die folgenden zehn Blöcke gehen jeden Anbieter einzeln durch, geordnet nach dem Bewilligungs­status. Sie enden jeweils mit einem Urteil.

tipp3

tipp3 ist eine der zwei Marken, die in Österreich eine Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz ausweisen. Die Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. betreibt das Portal Tipp3.at und die Trafik-App, dahinter steht die 1999 gegründete Sportwetten­tochter der Casinos Austria und der Österreichischen Lotterien. Wetten laufen über rund 3.300 Trafiken und Annahme­stellen, die Trafik-App und das Online-Portal; die Österreichische Sportwetten Gesellschaft wurde im April 2000 gegründet, der erste Wettschein datiert vom 24. August 2001. tipp3 ist also alles andere als neu – es ist der etablierte Standard mit der breitesten Vertriebs­struktur im österreichischen Markt.

Bei der Wetteinsatz-Gebühr nimmt tipp3 eine offene Haltung ein: Bei verlorenen Wetten trägt der Anbieter die 5 Prozent selbst, bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent vom Gewinn abgezogen. Diese Aufteilung ist transparent, weil sie dokumentiert ist und nicht im Kleingedruckten versteckt wird. Beim Spielerschutz bietet tipp3 Spielpausen von 1, 3 oder 6 Monaten (Guthaben bleibt im Konto) und Selbst­sperren von 1, 2 oder 3 Jahren (Guthaben wird auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen); beide sind nach dem Start nicht aufhebbar. Das ist eine harte Linie, die der Anbieter durchhält.

Wer einen neuen Wettanbieter sucht und mit einem österreichisch bewilligten Angebot starten will, landet bei tipp3 nahezu immer als Erstes auf der Liste. Die Plattform ist nicht spektakulär, sie ist solide. Wer ein größeres Livewetten-Angebot oder ein tieferes Wettprogramm für Nischen­sportarten sucht, findet es bei einem Mitbewerber eher als bei tipp3. Im Vergleich ist tipp3 der Massenmarkt-Anbieter mit der breitesten physischen Präsenz.

win2day

win2day ist die zweite Marke mit einer Bewilligung der NÖ Landesregierung nach dem NÖ Wettgesetz. Betrieben wird das Angebot von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft mbH, die dieselbe Aktenzahl wie tipp3 (IVW1-Wett-47/001-2020) für ihre Sportwetten nennt. Wichtig ist die Trennung: Die Lotterie- und Casinoangebote von win2day laufen unter der bundesweiten GSpG-Konzession, nur die Sportwetten sind nach dem NÖ Landgesetz bewilligt. Beide Regime muss man getrennt denken.

Beim Spielerschutz geht win2day einen erkennbaren Weg: Bis zum Alter von 26 Jahren gilt ein Einzahlungs­limit von 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren ein Limit von 1.680 € pro Kalender­monat. Beide Limits sind auf Antrag individuell erhöhbar. Gewinne zählen nicht zum Limit. Diese Staffel ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern Anbieter­standard – sie ist konsequent und nachvollziehbar dokumentiert.

win2day ist nicht der Anbieter für Wettkunden, die tief in Nischen­märkten spielen wollen; das Angebot ist sortiert nach Breite der Sportarten und nicht nach Tiefe der Spezialmärkte. Wer aus dem Casino-Lotterie-Umfeld kommt, ist hier richtig, wer einen reinen Sportwetten-Fokus sucht, vergleicht mit tipp3 oder Admiral. Das ist kein Schwachpunkt im eigentlichen Sinn, sondern die Positionierung des Hauses.

Starsportwetten

Starsportwetten wird von der Star Sportwetten GmbH betrieben, in der Google-Play-Beschreibung der App ist von einer „behördlich bewilligten Sportwetten­anbieterin“ die Rede und von einem Bescheid vom 8. März 2022 an die Starbet24 GmbH. Welches Bundesland die Bewilligung erteilt hat und welche Bescheidnummer vorliegt, veröffentlicht der Anbieter nicht. Das ist der zentrale Punkt bei der Prüfung: Eine Bewilligung wird glaubwürdig erst durch die namentlich genannte Behörde und die nachvollziehbare Aktenzahl.

Der Marktauftritt wirbt mit einer App und mobilem Zugang, was die Zielgruppe anspricht, die ohnehin am Smartphone wettet. Ob das Wettprogramm in der Breite mit tipp3 oder Admiral mithält, ist aus den öffentlich zugänglichen Quellen nicht abschließend erkennbar. Genau darin liegt das Problem: Wer nicht weiß, wo die Bewilligung sitzt, kann auch nicht selbst prüfen, ob die Spielregeln der Landespflicht entsprechen.

Starsportwetten ist für Wettkunden interessant, die einen österreichisch bewilligten Anbieter mit App-Fokus suchen und bereit sind, vor der Konto­eröffnung im Impressum nach Behörde und Bescheid zu fragen. Wer diesen Schritt scheut, ist bei einem Anbieter mit veröffentlichten Bewilligungs­details besser aufgehoben.

Admiral

Admiral gehört seit Jahrzehnten zum österreichischen Wettbild. Die ADMIRAL Sportwetten GmbH mit Sitz in Gumpoldskirchen wurde von Walter Grubmüller gegründet und war zwischen 2001 und 2006 an der Wiener Börse notiert. Die Marke gehört zur Novomatic-Gruppe, bis Anfang September 2025 die Tipico Co. Ltd. die Atlas Group GmbH übernahm und die Wettbewerbs­behörde unter Auflagen genehmigte: 20 Wettshops mussten verkauft werden. Die verbleibenden Shops werden unter der Marke Admiral weitergeführt; Tipico ist Technologie­partner.

Admiral nennt im Auftritt eine Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz. Wer Admiral nutzt, ist damit im oberösterreichischen Regime zu Hause: Einsatzlimit 500 € pro Wette, Livewetten nur auf numerische Zwischen- oder Endergebnisse oder auf „Wer schießt das nächste Tor?“. Diese Einschränkungen sind nicht bei jedem anderen Anbieter gleich.

Die Übernahme durch Tipico bedeutet für den Wettkunden: Die Marke bleibt, der Technologie­stack dahinter wechselt. Wer auf Stabilität der Quoten und Programme wechseln will, sollte die nächsten Monate beobachten und seine eigenen Wetten in einer Übergangs­phase nicht zu hoch setzen. Die Spielregeln ändern sich in solchen Phasen oft im Detail.

Vierklee

Vierklee ist ein Beispiel für einen Anbieter mit klar dokumentierter Tiroler Bewilligung. Das Impressum nennt die Buchmacher­lizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landes­regierung und das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz als anwendbare Rechtsvorschrift. Das ist genau die Form der Bewilligung, die ein Leser selbst nachvollziehen kann: Behörde, Aktenzahl und zugrunde liegendes Gesetz stehen auf der Seite.

Vierklee ist als regional verwurzelter Anbieter positioniert, der Standorte in Tirol und teils darüber hinaus betreibt. Die Marke richtet sich an Wettkunden, die einen österreichisch bewilligten Anbieter mit kurzem Weg zur nächsten Annahme­stelle suchen und denen Tirol als Bundesland wichtig ist. Das ist eine bewusste Nischen­besetzung; Vierklee ist kein nationales Massenmarkt­angebot.

Für Wettkunden, die einen Anbieter mit dokumentierter Tiroler Bewilligung suchen, ist Vierklee die richtige Adresse. Wer ein Maximum an Tiefe im Wettprogramm braucht, ist mit tipp3 oder Admiral besser bedient. Der Anbieter ist solide in seinem Rahmen.

Merkur Bets

Merkur Bets steht für die Umbenennung der österreichischen Sportwetten­sparte der Merkur Group von Cashpoint auf Merkur Bets im Juni 2025. Cashpoint war 1996 in Gerasdorf bei Wien gegründet worden; das Unternehmen ist also alt, der Auftritt 2025 neu. Auch hier zeigt sich: Ein „neuer Name“ ist nicht gleich ein „neuer Anbieter“. Die operierende Gesellschaft steht hinter der Marke.

Eine österreichische Bewilligung wird von Merkur Bets ausgewiesen, welches Bundesland und welche Behörde den Bescheid erteilt haben, ist aus dem öffentlichen Auftritt nicht eindeutig zu entnehmen. Auch hier gilt der Standard, den die Bewilligungs­inhaber mit dokumentierten Details erfüllen: Wer das Land und die Aktenzahl nennt, gibt dem Leser das Werkzeug zur eigenen Prüfung.

Merkur Bets ist ein Massenmarkt­angebot mit starker stationärer Präsenz. Wer aus dem Trafik- und Automaten­umfeld kommt, kennt die Marke. Wer das Online-Angebot testet, sollte darauf achten, ob das Wettprogramm für Nischen­märkte ausreicht.

Lottoland (ohne österreichische Bewilligung)

Lottoland gehört nicht in dieselbe Kategorie wie die Bewilligungs­inhaber in Österreich. Lottoland Limited hat den Sitz in Gibraltar (Ocean Village Marina), wurde im Mai 2013 von David Rosen gegründet und bietet primär Wetten auf mehr als 30 Lotterie­ziehungen – Sportwetten sind nicht der Schwerpunkt. Die Lizenz, die das Unternehmen nennt, ist eine Malta Gaming Authority-Lizenz. Eine österreichische Bewilligung nach den Landes­wettgesetzen ist nicht etabliert.

Die Frage, ob diese Wetten in Österreich legal sind, hängt am jeweiligen Landes­gesetz und am Serverstandort des Anbieters. Sie ist nicht pauschal zu beantworten, und wer Lottoland nutzt, sollte sich bewusst sein, dass eine österreichische Behörde nicht zuständig ist. Für Spielerschutz heißt das: Eine österreichische Selbst­sperre greift hier nicht, die Lottoland-eigene Sperre muss genutzt werden.

Wer Lottoland hauptsächlich wegen Lotterien nutzt, sollte den Lizenztext genau lesen. Wer Sportwetten sucht, ist mit einem österreichisch bewilligten Anbieter besser bedient.

bet-at-home (ohne österreichische Bewilligung)

bet-at-home ist eine österreichische Gründung: Im Dezember 1999 in Wels gegründet, ging die Website im März 2000 online. Die heutige Bet-at-home.com AG sitzt in Düsseldorf, die internationalen Sportwetten- und Casino-Lizenzen werden über die Bet-at-home.com Holding Ltd. in Mosta, Malta gehalten. Eine österreichische Landesbewilligung nach den Wettgesetzen ist in den verfügbaren Quellen nicht genannt.

Die Marke ist in der deutschsprachigen Sportwetten-Landschaft seit über zwei Jahrzehnten präsent, sie kennen viele Wettkunden. Die Lizenz ist eine MGA-Lizenz, die Spielregeln sind nach den MGA-Standards aufgestellt. Wer bei bet-at-home wettet, ist nicht automatisch in einem österreichisch bewilligten Angebot. Das bedeutet konkret: Die österreichische Behörde ist nicht zuständig, die österreichische Selbst­sperre greift nicht, das Wettprogramm folgt den MGA-Regeln.

bet-at-home passt zu Wettkunden, denen die Marken­geschichte und das deutsch­sprachige Angebot wichtig sind und die eine MGA-Lizenz akzeptieren. Wer auf ein österreichisch bewilligtes Angebot Wert legt, vergleicht mit tipp3, win2day, Admiral, Vierklee oder Merkur Bets.

Spinsino (ohne österreichische Bewilligung)

Spinsino ist im aktuellen Auftritt ein mexikanisches Angebot mit spanischen Texten, Zahlungsarten wie OXXO, SPEI, Mercado Pago und CoDi. Eine deutsche oder österreichische Version wurde bei Abruf nicht gefunden. Curaçao ist die Lizenz­basis. Damit ist klar: Für österreichische Wettkunden ist Spinsino derzeit kein ausgereiftes Angebot, sondern eine Plattform, die sich am latein­amerikanischen Markt ausrichtet.

Wer hier ein Konto eröffnen will, sollte den Lizenztext lesen, die Geschäfts­bedingungen prüfen und genau hinsehen, in welcher Sprache und für welche Märkte das Angebot tatsächlich gemacht ist. Das Fehlen einer deutschen oder österreichischen Version ist ein deutliches Zeichen dafür, dass der Anbieter nicht primär für diesen Markt entwickelt wurde.

In der Kategorie der „neuen Wettanbieter“ ist Spinsino ein Beispiel dafür, dass ein neuer Name im internationalen Markt nicht automatisch ein neues Angebot für Österreich bedeutet. Wer in Österreich spielen will, ist mit einem österreichisch bewilligten Anbieter besser bedient.

888sport (ohne österreichische Bewilligung)

888sport gehört zur Evoke plc (früher 888 Holdings Limited) mit Sitz in Gibraltar. Das Unternehmen ist an der London Stock Exchange unter dem Kürzel EVOK notiert. Die Lizenz nennt das Unternehmen als von der Regierung von Gibraltar erteilt. Eine österreichische Landesbewilligung liegt nicht vor.

Die Marke ist international etabliert, das Wettprogramm ist breit, die Live­wetten­abdeckung gehört zu den stärksten der Branche. Für deutschsprachige Wettkunden ist 888sport erreichbar, aber nicht österreichisch bewilligt. Das bedeutet: Der Anbieter unterliegt nicht der österreichischen Selbst­sperre, nicht dem österreichischen Einzahlungs­limit und nicht der österreichischen Behörden­aufsicht, sondern der Aufsicht der Regierung von Gibraltar.

888sport passt zu Wettkunden, denen eine breite Live­wetten­abdeckung wichtig ist und die eine Gibraltar-Lizenz akzeptieren. Wer auf eine österreichische Bewilligung Wert legt, bleibt bei den sechs Anbietern mit Landes­bewilligung in dieser Liste.

Wie Sie einen neuen Wettanbieter in 10 Minuten prüfen

Wer einen neuen Wettanbieter testen will, geht diese Schritte, bevor er einzahlt. Impressum öffnen und prüfen, ob Betreiber­gesellschaft mit Adresse und Registernummer steht. Bei österreichischen Bewilligungen das genannte Bundesland, das Wettgesetz und die Aktenzahl heraussuchen und mit der Landes­liste abgleichen – Niederösterreich führt über das NÖ Wettgesetz Bescheide, Tirol hat eigene Akten­zeichen, Oberösterreich ebenso, Wien ebenso. Wer bei einem österreichischen Anbieter keine Aktenzahl findet, schreibt den Support an und fragt nach.

Zweitens: Wettbedingungen öffnen und den Umsatz­multiplikator, die Mindestquote, die Frist und das maximale Auszahlungs­limit auf Bonusgewinne lesen. Drei Zahlen entscheiden: Multiplikator × Bonus, Mindestquote in der Liste der Wetten, die Sie tatsächlich spielen wollen, und die Frist, in der Sie den Umsatz schaffen müssen.

Drittens: Zahlungs­bedingungen lesen und prüfen, ob die gewünschte Einzahlungs­methode auch für Auszahlung freigeschaltet ist, ob Gebühren anfallen und wie lange eine Auszahlung dauert. Bei E-Wallets ist die Auszahlung oft in Stunden möglich, bei Bank­überweisung in Werktagen. Viertens: Selbst­sperre und Limits im Konto einsehen und entscheiden, ob Sie ein Limit vorab selbst setzen wollen. Fünftens: Eine erste kleine Wette platzieren, um Programm und Quoten­niveau im realen Spiel zu spüren, bevor Sie den Bonus freischalten.

Was sich bis Ende 2026 noch ändern kann

Die Glücksspiel­reform 2026 liegt im Stand 14. Oktober 2026 als Begutachtungs­entwurf vor. Sie sieht ein Sperrregister und ein Limitregister für Glücksspiele nach dem GSpG vor – nicht für Sportwetten. Sollte die Reform in Kraft treten, würde sie das Lotterie- und Casino­segment zentralisieren, das Sportwetten­segment der Landes­gesetze bliebe davon zunächst unberührt. Die Wetteinsatz­gebühr von 5 Prozent ist mit der Novelle BGBl. I Nr. 7/2025 fixiert; eine Senkung oder Erhöhung wäre ein neuerliches Bundes­gesetzgebungs­verfahren und ist derzeit nicht in Sicht.

Die politische Diskussion um eine nationale Limitdatei für Sportwetten läuft in der Steiermark und in Niederösterreich mit Oppositions­motionen aus dem Jahr 2025. Beide Länder haben eine Bewilligungs­hoheit; eine nationale Lösung müsste die Landes­gesetze angleichen oder einen Bundes­kompetenz­titel aktivieren, der im Moment nicht besteht. Wer eine zentrale Sperre für Sportwetten erwartet, wartet auf Bundes­politik, die sich in dieser Frage noch nicht positioniert hat.

Der Markteintritt 2025/2026 ist geprägt von Konsolidierung: Tipico übernimmt Admiral, Banijay übernimmt Tipico, Merkur Bets ersetzt Cashpoint, neue Marken wie Spinsino versuchen, ohne österreichische Bewilligung ins Geschäft zu kommen. Die nächsten Monate werden zeigen, welche Marken sich etablieren und welche wieder verschwinden. Wer heute einen Anbieter testet, sollte wissen, dass das Angebot in sechs Monaten unter einer anderen Konzern­mutter stehen kann.

Häufige Fragen

Gilt ein Wettanbieter schon als neu, wenn er ein Rebranding durchführt, oder erst bei echter Neugründung?

Ein Rebranding wie der Wechsel von Cashpoint zu Merkur Bets im Juni 2025 ändert den Auftritt, nicht das Unternehmen dahinter – die Merkur Group betreibt das Angebot bereits seit 1996 in Gerasdorf bei Wien. Neu im Markt ist eher ein Eintritt wie Spinsino, das sich aktuell als mexikanisches Angebot zeigt und noch keine österreichische Ausrichtung hat. Wer prüfen will, ob ein Anbieter neu ist, sieht auf Gründungs­jahr der Betreiber­gesellschaft, auf Bewilligungs­bescheid­datum und auf Marktauftritt.

Nein. Eine Lizenz der Malta Gaming Authority, der Regierung von Gibraltar oder der Curaçao Gaming Authority ist keine Bewilligung nach einem österreichischen Landes­wettgesetz. Sportwetten sind in Österreich kein Glücksspiel im Sinn des GSpG; die Bewilligung wird vom jeweiligen Bundesland erteilt. Ob eine ausländische Lizenz den Marktzugang in Österreich erlaubt, hängt vom jeweiligen Landes­gesetz und vom Serverstandort des Anbieters ab – das ist eine offene Rechts­lage und nicht pauschal zu beantworten.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter die Wettgebühr von 5 Prozent selbst trägt oder sie an mich weitergibt?

Sehen Sie in die Hilfe- oder FAQ-Seite des Anbieters. tipp3 dokumentiert offen, dass die Gebühr bei verlorenen Wetten selbst getragen wird und bei gewonnenen Wetten 5 Prozent vom Gewinn abgezogen werden. Bei anderen Anbietern fehlt diese Transparenz – dann hilft nur der Vergleich zweier Quoten auf dasselbe Spiel: Ist die Quote auffällig niedrig, steckt die Gebühr wahrscheinlich in der Quote; erhalten Sie weniger Gewinn als die Quote verspricht, wird am Auszahlungs­betrag gezogen.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten sind üblich?

Üblich sind Umsatz­multiplikatoren zwischen 3- und 6-fach auf den Bonus­betrag (manche Anbieter rechnen Bonus plus Einzahlung als Basis), Mindestquoten zwischen 1,50 und 2,00 und Fristen zwischen 7 und 30 Tagen. Manche Anbieter schließen System­wetten, Cash-Out-Wetten und Wetten auf Asien­handicap oder über 2,5 Tore vom Umsatz aus. Wer den Bonus nimmt, sollte alle drei Zahlen – Multiplikator, Quote, Frist – in seiner Sportart tatsächlich treffen können.

Wo beantrage ich bei einem neuen Anbieter eine Selbstsperre, und gilt sie auch bei anderen Marken?

Die Selbstsperre wird im eigenen Konto des Anbieters beantragt, nicht zentral. Bei tipp3 zum Beispiel im Bereich Spielerschutz mit Optionen von 1, 2 oder 3 Jahren und ohne spätere Aufhebung. Eine österreichische Sperrdatei für Sportwetten existiert nicht; die Sperre gilt nur beim Anbieter, bei dem sie gesetzt wurde. Wer bei mehreren Marken spielt, muss bei jedem Anbieter einzeln sperren oder das Spielen pausieren.

Welche Zahlungsmethoden und Auszahlungs­zeiten sind bei neuen Anbietern realistisch?

Üblich sind Kredit­karte, Bank­überweisung und ein oder zwei E-Wallets – manche Wallets sind nur für Einzahlung freigeschaltet. Auszahlungs­dauer: E-Wallet innerhalb von 24 Stunden, Kredit­karte 1–3 Werktage, Bank­überweisung 3–5 Werktage. Wer mit einem E-Wallet einzahlt und mit Bank­überweisung auszahlen will, sollte das vor der ersten Einzahlung prüfen. Eigene Gebühren erheben die meisten österreichischen Anbieter nicht, fallen welche an, sind sie im Kleingedruckten versteckt.

Inhalt erstellt vom Team «wettengutschein»